SuB NRW leistet Brandsicherheitswachen
Brandsicherheitswachen unterstützten den Brandschutz
Das zitierte Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG NRW) lässt Ihnen als Veranstalter die Möglichkeit offen, sich selber um Brandsicherheitswachen zu bemühen. Diese Aufgabe muss also nicht unbedingt die örtliche Feuerwehr erledigen, sondern kann auch von einem privaten Unternehmen, wie Sanitätsdienste & Brandschutz NRW, übernommen werden.
Sanitätsdienste & Brandschutz NRW übernimmt für Sie als Veranstalter die Organisation und Umsetzung der von der Gemeinde gemachten Auflagen rund um den Brandschutz.
Qualifiziertes Personal für den Einsatz als Brandsicherheitswache
Sanitätsdienste & Brandschutz NRW erfüllt die gesetzlich geforderten Anforderungen, da unser Geschäftsführer Michael Maurer Feuerwehrbeamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes ist. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den Brandschutz Ihrer Veranstaltung geht. Hierzu arbeiten wir eng mit zuverlässigen Firmen auf diesem Gebiet zusammen.
Das eingesetzte Personal hat Erfahrung auf diesem Gebiet des Brandschutzes und ist selber in der öffentlichen Feuerwehr tätig. Die eingesetzten Führungskräfte haben eine entsprechende Ausbildung am Institut der Feuerwehr in Münster durchlaufen und dürfen als Brandsicherheitswache eingesetzt werden.